Haben Sie in der Vergangenheit gegenüber der Finanzbehörde unvollständige Angaben gemacht, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Eine vollständige Nacherklärung gegenüber dem Finanzamt ist zur Erlangung vollständiger Straffreiheit unerlässlich.
Wir ermitteln für Sie die betroffenen Steuerarten und stellen fest, inwieweit strafrechtlich noch keine Verjährung eingetreten ist. Bei Auftragserteilung erstellen wir für Sie alle erforderlichen Erklärungen unter Berücksichtigung der inhaltlichen und formellen Voraussetzungen für die Selbstanzeige. Selbstverständlich beachten wir insoweit die verschärften gesetzlichen Anforderungen.
Im Bereich der Selbstanzeige bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen:
Für ein erstes Beratungsgespräch rufen Sie uns bitte an:
05751 / 96 79 0
Mo – Do 08:00-17:30 &
Fr 08:00-14:30 Uhr
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Schreiben Sie uns, wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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