Verpflichtungen eingehalten?

Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) sind verpflichtet die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu beachten. Die MaBV enthält die Vorschriften, die bei der Berufsausübung einzuhalten sind. Nach § 16 der MaBV hat der Gewerbetreibende durch einen geeigneten Prüfer für jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, ob er auch die Pflichten aus den §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten hat.

 

Eine MaBV-Prüfung umfasst folgende Leistungen:

  • Prüfung auf Einhaltung der Buchführungspflichten
  • Prüfung auf Einhaltung der Aufzeichnungspflichten
  • Prüfung auf Einhaltung der Informationspflichten
  • Prüfung auf Einhaltung der Anzeigepflichten
  • Prüfung der geleisteten Sicherheiten
  • Prüfung des Versicherungsschutzes