Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) sind verpflichtet die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zu beachten. Die MaBV enthält die Vorschriften, die bei der Berufsausübung einzuhalten sind. Nach § 16 der MaBV hat der Gewerbetreibende durch einen geeigneten Prüfer für jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, ob er auch die Pflichten aus den §§ 2 bis 14 MaBV eingehalten hat.
Eine MaBV-Prüfung umfasst folgende Leistungen:
Prüfung auf Einhaltung der Buchführungspflichten
Prüfung auf Einhaltung der Aufzeichnungspflichten
Prüfung auf Einhaltung der Informationspflichten
Prüfung auf Einhaltung der Anzeigepflichten
Prüfung der geleisteten Sicherheiten
Prüfung des Versicherungsschutzes
Neumandanten
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