Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten und Anlässen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen externen Prüfer gefordert ist. Wir führen für Sie verschiedene Sonderprüfungen durch.
Dazu zählen beispielhaft:
Für ein erstes Beratungsgespräch rufen Sie uns bitte an:
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