Zusätzlich abgesichert durch INTECON
Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten und Anlässen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen externen Prüfer gefordert ist. Wir führen für Sie verschiedene Sonderprüfungen durch.
Dazu zählen beispielhaft:
- Prüfungen nach der Pflegebuchführungsverordnung (PBV)
- Aktienrechtliche Sonderprüfungen (AktG)
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen (§ 11 UmwG)
- Gründungs- und Sacheinlagenprüfungen bei Kapitalgesellschaften
- Prüfung internes Kontrollsystem
- Prüfung Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
- Mittelverwendungsprüfung (EU Zuschüsse)
- Prospektbeurteilungen (IdW-Standard)
- Prüfung besonderer Vorgänge im Unternehmen
- Unterschlagungsprüfungen
- Prüfung wegen Unterbewertung und fehlender Angaben
- Prüfungen bei Liquidation, Vergleichs- und Insolvenzverfahren
- Überschuldungsprüfung
- Prüfung der ordnungsmäßigen Meldung von Verkaufsverpackungen
- Mittelverwendungsprüfungen
- Antragstellung zur Reduzierung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen