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Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten und Anlässen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen externen Prüfer gefordert ist. Wir führen für Sie verschiedene Sonderprüfungen durch.

Dazu zählen beispielhaft:

  • Prüfungen nach der Pflegebuchführungsverordnung (PBV)
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen (AktG)
  • Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen (§ 11 UmwG)
  • Gründungs- und Sacheinlagenprüfungen bei Kapitalgesellschaften
  • Prüfung internes Kontrollsystem
  • Prüfung Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Mittelverwendungsprüfung (EU Zuschüsse)
  • Prospektbeurteilungen (IdW-Standard)
  • Prüfung besonderer Vorgänge im Unternehmen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Prüfung wegen Unterbewertung und fehlender Angaben
  • Prüfungen bei Liquidation, Vergleichs- und Insolvenzverfahren
  • Überschuldungsprüfung
  • Prüfung der ordnungsmäßigen Meldung von Verkaufsverpackungen
  • Mittelverwendungsprüfungen
  • Antragstellung zur Reduzierung der EEG-Umlage stromintensiver Unternehmen