Qualität mit Siegel

Nach Geschäftsjahresende möchten Sie den bestmöglichen Überblick über den Erfolg Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit haben.

Präzise und nachvollziehbar ermitteln wir für Sie – entsprechend Ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen – das handels- und steuerrechtliche Jahresergebnis in Form eines Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Bei Bedarf werden für Unternehmensgruppen Konzernabschlüsse erstellt.

Neben Ihnen und Ihren Mitgesellschaftern haben auch Externe (z.B. Finanzamt, Banken und Geschäftspartner) Interesse daran, wie erfolgreich Sie im abgelaufenen Geschäftsjahr waren. Wir erfüllen Ihre gesetzlichen Offenlegungspflichten im Unternehmensregister und der Übermittlung der e-Bilanz.

Durch die zielgerichtete Umsetzung Ihrer Bilanzpolitik gewinnt Ihr Unternehmen an Profil. Dies zahlt sich gleich mehrfach aus, z.B. durch niedrigere Fremdkapitalzinsen aufgrund eines verbesserten Bankenratings, Erzielung günstigerer Einkaufs- und Zahlungskonditionen sowie der Steigerung von Vertrauen bei Ihren Geschäftspartnern.

 

Damit Sie in den Genuss dieser Vorteile kommen, unterstützen wir Sie in vielfacher Hinsicht:

  • Entwicklung und Festlegung Ihrer bilanzpolitischen Ziele
  • Beratung im Hinblick auf bestehende Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte
  • Aufstellung Ihres Jahresabschlusses (umfassender Erstellungsbericht inklusive)
  • Jahresabschlussanalyse und Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung von Bilanzstrukturen
  • Teilnahme an Bankgesprächen, Gesellschafterversammlungen, Betriebsprüfungen etc.

Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss umfassen grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Umfang des Unternehmens abhängt: stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen, Jahresabschlusstätigkeiten (z. B. Aufteilung von Kapitalkonten auf Gesellschafter und Kontokorrentkonten in betriebliche und private Nutzung, (Pensions-) Rückstellungen, ggf. Prüfung Anlagevermögen), Überprüfung, ob alle relevanten Verträge (z. B. Grundbuchauszug, Ehegatten- oder Gesellschafterarbeitsverträge) sowie Informationen zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z. B. Bürgschaften, Verträge mit Dritten, Patronatserklärung) vollständig vorhanden sind, sowie Bescheinigungen über die Art der Jahresabschlusserstellung (Mitwirkung des Mandanten) bis hin zur elektronischen Offenlegung.